Informationen zur Rückkehr der einzelnen Jahrgänge nach Schulschließung aufgrund des Corona-Virus
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An die
Eltern und Schülerinnen und Schüler
der Edith-Stein-Realschule
Informationen zur Rückkehr der einzelnen Jahrgänge nach Schulschließung aufgrund des Corona-Virus
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
es liegt uns nun ein Zeitplan für den Schulstart der Klassen vor, die sich momentan noch im „Lernen zu Hause“ befinden. Alle Angaben sind unter Vorbehalt, abhängig ist alles vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens.
Folgende Regelungen bestehen aktuell:
18.05. Rückkehr der 9. Klassen
03.06. Rückkehr der 7./8. Klassen
15.06. Rückkehr der 5./6. Klassen
Die Klassen werden bis zu den Sommerferien jeweils umschichtig in halber Klassenstärke unterrichtet. Wir sind über alle Maßen bemüht, alle Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten und die Schüler permanent zur Einhaltung anzuhalten. Dies wird jedoch mit zunehmender Schülerzahl nicht einfacher werden. Hier möchten wir noch einmal an die Verantwortung aller appellieren.
Es werden in den kommenden Tagen noch einige weitere Regelungen und Erlasse des Kultusministeriums erwartet. Sobald wir hieraus einigermaßen verbindliche Planungen ableiten können, erhalten sie weitere Informationen.
Ich wünsche allen Eltern, Schülern und Kollegen ein schönes Wochenende.
Bleiben sie weiterhin gesund und behalten Sie/ behaltet die Nerven. Es ist für alle momentan eine ungewohnte und schwierige Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Breukelman
Realschulrektor
Schülertransport ab 27.04.2020
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Bezüglich der Schülerbeförderung ab dem 27.04.2020 haben wir die angehängte Nachricht vom Landkreis erhalten.
Mittlerweile wurde diese Nachricht als Reaktion auf die aktuellen Geschehnisse noch ein wenig modifiziert und uns Folgendes mitgeteilt. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Grafschaft Bentheim.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf unsere E-Mail vom 22. April 2020 10:31 Uhr möchten wir Sie auf eine neue Meldung des Gesundheitsministeriums Niedersachsen hinweisen:
„In Niedersachsen wird das Tragen einer Schutzmaske Pflicht, zunächst im Nahverkehr und im Einzelhandel“.
Abweichend von unserem Schreiben ist das Tragen einer Schutzmaske somit für alle Schüler*innen in der Schülerbeförderung und im freigestellten Schülerverkehr nun verpflichtend. Wir möchten Sie bitten, dies den betroffenen Schüler*innen bzw. Eltern mitzuteilen.
Freundliche Grüße
Stefan Somberg
Abt. Verkehr
Landkreis Grafschaft Bentheim
Telefon: 05921 961600
Fax: 05921-9651600
E-Mail:
Anschrift: van-Delden-Straße 1–7, 48529 Nordhorn
"Stadt ohne Partnergewalt" und Corona-Sorgentelefon
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21.04.2020
Die niedersächsische Landesschulbehörde bat darum, folgende Hinweise des Polizeikommissariats Nordhorn über die Homepages der Schulen weiterzugeben, was wir hiermit gerne tun:
Gewalt in Partnerschaften kommt täglich vor - in allen Gesellschaftsschichten und sehr wahrscheinlich auch in manchen Elternhäusern der Schülerinnen und Schüler.
Die Erfahrung zu Hause von einem nahen Menschen Gewalt zu erfahren ist furchtbar und hat einschneidende, existenzielle Folgen für die Betroffenen.
Partnergewalt zerstört Gesundheit und Leben aller Beteiligten.
Zu selten wird offen darüber gesprochen. Scham und Unsicherheit prägen den Umgang mit der Thematik. Viele gehen fälschlicher Weise davon aus, dass häusliche Gewalt Privatsache ist. Aber: Partnergewalt verstößt gegen Recht und Menschlichkeit.
Die aktuelle Situation infolge der Covid-19-Pandemie macht das Thema nun aber aktueller denn je. Die Polizei verzeichnet bundesweit rasant steigende Zahlen von Partnergewalt in häuslicher Gemeinschaft.
Es sind aktuell zwar vornehmlich größere Städte betroffen, es ist aber auch in unserer Region ein Anstieg der Fallzahlen zu erwarten.
Daher haben wir (das Gleichstellungsbüro der Stadt Nordhorn und das Polizeikommissariat Nordhorn – Kriminalprävention – Ansprechpartner: Herr KOK von der Heiden) ein geplantes Kooperationsprojekt gegen Partnergewalt vorgezogen.
Wir (s.o.) haben einen Flyer mit hilfreichen Hinweisen und Verhaltensempfehlungen bei häuslicher Gewalt sowie den Erreichbarkeiten von Hilfs- und Beratungsinstitutionen entworfen (siehe Anlage). Den Flyer finden Sie über diesen Link.
Dieser Flyer wurde am Sonntag, dem 19.04.2020, als Beilage mit dem Grafschafter Wochenblatt verteilt.
Die Nummer des Corona-Sorgentelefons des Landkreises lautet 05921/96-3330. Über diese Nummer und den anliegenden Flyer haben Eltern und Schüler*innen direkt Informationen und Möglichkeiten, sich an die richtigen Hilfestellen zu wenden.
Gerade jetzt, wo das „Wir bleiben Zuhause“ doch noch länger dauert, ist es wichtig, dass Hilfestrukturen bekannt sind.
Für Betroffene, aber auch für die, die helfen wollen.
Für eine Veröffentlichung und damit Verbreitung sagen wir „Vielen Dank!“
Schulschließung aufgrund des Corona-Virus (6)
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Emlichheim, den 17.04.2020
An die
Eltern und Schülerinnen und Schüler
der Edith-Stein-Realschule
Schulschließung aufgrund des Corona-Virus
Informationen zum aktuellen Stand
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der aktuellen Krisensituation sind wir nun vor neue Herausforderungen gestellt, nämlich der Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen. Schwierig ist hier vor allem, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte auch weiterhin auf Distanz gestalten sollen. Dazu wird es organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag geben: Deshalb werden die Schüler und Schülerinnen bis auf Weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet.
Die wichtigsten Informationen haben wir hier einmal zusammengefasst. Es wäre wichtig, diese einmal komplett zu lesen. Sie entstammen zum Teil den Informationen seitens des Nds. Kultusministeriums.
Stufenweiser Beginn
Das Wiederanlaufen des Schulbetriebs erfolgt jahrgangsweise nach folgendem vorläufigen Plan. Phase C ist dabei bisher nur ein Szenario, das noch nicht abgestimmt und terminiert ist.

Dies bedeutet, dass bis zum 15.05. nur die Zehntklässler in der Schule unterrichtet werden, ab dem 18. Mai kommen dann die Neuntklässler hinzu. Alle übrigen Klassen nehmen erst ab frühestens Ende Mai den Unterricht in der Schule wieder auf.
Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt, dies jetzt auch in den Nebenfächern.
Halbe Wochen, halbe Gruppen
Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Über die genauen Stundenpläne und die Einteilung der Lerngruppen werden die jeweiligen Klassen in der kommenden Woche noch informiert.
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten
Die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten ist auch weiterhin sichergestellt. Bei übergeordneten Themen und Fragestellungen können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden. In allen anderen Fällen stehen Ihnen die Lehrkräfte selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung. Termine für persönliche Gespräche können weiterhin per E-Mail vereinbart werden, die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen rufen dann an.
Zu Fragen der Organisation des „Lernens zu Hause“ kann der „Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler“ des Kultusministeriums hilfreich sein.
Auf der bereits vorhandenen Plattform des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) werden unterschiedlichste Lernangebote für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler gesammelt und bereitgestellt. Unter der Adresse www.lernenzuhause.nibis.de finden sich Unterrichtsmateria-lien für alle Fächer und Schulstufen, Linklisten, Apps und weitere Angebote für das Lernen zu Hause.
Schulpflichtverletzungen – auch in Bezug auf Nichterreichbarkeit und ausbleibende Ergebnisse im Bereich des häuslichen Lernens – wird auf dem gewohnten Meldeweg nachgegangen.
Die Rolle der Lehrkräfte
Lehrkräfte übernehmen Aufgaben im Unterricht, in der Notbetreuung, in der Schule und im Home Office. In Bezug auf das „Lernen zu Hause“ handelt es sich dabei im Wesentlichen um nachfolgend aufgelistete Aufgabenbereiche (Auszug aus der Handreichung des Kultusministeriums):
a) Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien
Die Lehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ verbindlich zu erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor, die folgende Kriterien erfüllen:
√ Verständliche Aufgabenstellungen
Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was von ihnen erwartet wird.
√ Angemessener Aufgabenumfang
Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden
Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden
Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
√ Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Im Sinne der Differenzierung und Individualisierung werden Aufgabenformate sowohl für leistungsschwächere als auch für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler angeboten. Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und sind möglichst selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen.
√ Üben und Wiederholen
Während im normalen Unterrichtsalltag oft zu wenig Zeit für das Üben, Wiederholen und Festigen von Gelerntem bleibt, bietet die aktuelle Situation hierfür gute Chancen und sollte entsprechend genutzt werden. Eine Konzentration auf Basiskompetenzen wird empfohlen.
√ Ökonomischer Umgang mit Material
Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind weiterhin einzusetzen. Eine Flut von Arbeitsblättern, die zu Hause ausgedruckt werden müssen, ist dagegen nach Möglichkeit zu vermeiden.
√ Digitale und analoge Bereitstellung
Aufgaben können auf digitalen Lernplattformen eingestellt oder per E-Mail versandt werden. Bei Bedarf müssen Familien ohne entsprechende technische Ausstattung Aufgaben und Lernmaterialien analog, z.B. per Abholung, zur Verfügung gestellt werden.
b) Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen
Jahrgangsteams und/oder Fachgruppen stimmen sich darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr „ausgedünnt“ werden kann. Es soll sich darüber verständigt werden, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Bei der Auswahl der noch zu bearbeitenden Themen ist der Stärkung der Basiskompetenzen ein besonderes Gewicht beizumessen.
c) Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern
Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Alle Lehrkräfte bieten zu verlässlichen Zeiten „Sprechstunden“ per E-Mail, Telefon, Chat oder Videokonferenz an und kommunizieren diese Sprechzeiten an Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte.
Darüber hinaus kann auch das persönliche Abholen von Unterrichtsmaterial für eine Kontaktaufnahme und ein kurzes Gespräch mit dem Kind genutzt werden.
In Einzelfällen, z.B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden.
d) Feedback und Leistungsbewertung
Die Lehrkräfte geben ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung nach folgenden Kriterien:
• zeitnah, konkret und beschreibend
• konstruktiv und wertschätzend, mit Blick auf Gelungenes und Verbesserungsvorschläge
• reziprok, d.h. Schülerinnen und Schüler werden Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt, der Arbeitsbelastung und ihrer aktuellen Befindlichkeit ermöglicht.
Lern- und Leistungssituationen sind klar voneinander zu trennen. Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile auf Grund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 1 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
Bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule gilt wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann. Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.
In Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sind die jeweils gültigen und der Situation angepassten Erlasse zu beachten. Hierfür wurden mit Stand 15.04.2020 Zwischennoten in allen Fächern erstellt und in der Schule gesammelt. Inwieweit die bislang erarbeiteten Zensuren für eine Versetzung wirksam werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv beanwortet werden. Dies hängt sehr stark von der Entwicklung der aktuellen Krisenlage ab. Sie werden hier, wie gewohnt, auf dem Laufenden gehalten.
Weitere Hinweise und Regelungen
Notgruppen und Ganztag
So lange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notgruppenbetreuung bestehen. Über eine eventuelle Erweiterung der Aufnahmekriterien wird in Kürze entschieden.
In jedem Fall wird die Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären Lebenssituationen im Einzelfall möglich sein.
Dabei muss auch weiterhin bei der Notbetreuung der Grundsatz gelten: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ Wir möchten hierbei das bisher gut funktionierende System beibehalten und Sie bitten, Ihre Kinder spätestens am jeweiligen Vortag bis 18 Uhr über die Schulleitungs-E-Mail-Adresse (
Es findet vorerst kein Nachmittagsangebot statt.
Umgang mit Risikogruppen
Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben. Auch Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen.
Für die betroffenen Lehrkräfte gilt, dass sie von zu Hause aus nach Weisung durch die Schulleitung schulische Aufgaben übernehmen. Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen verbleiben, werden von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:
• Herzkreislauferkrankungen
• Diabetes
• Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
• Krebserkrankungen
• Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
Hygiene- und Abstandsregeln
Der schuleigene Hygieneplan wird auf die aktuellen Erfordernisse hin weiterentwickelt.
Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln gemäß den Vorgaben durch das RKI wird mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen thematisiert.
Es ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen der letzten Wochen hier für ein Vorwissen gesorgt haben. Vieles ist den Schülerinnen und Schülern bereits bekannt und zu Hause eingeübt.
Der Schulträger sorgt für ausreichend Möglichkeiten zum Hände waschen, für Seife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel und verstärkt ggf. die Reinigung der Schule.
Um ein Gedränge in den Klassenräumen zu vermeiden und die Abstandsregeln besser einzuhalten zu können, werden weitere „Lernräume“ von Schule genutzt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtszeit wird nach derzeitigem Stand nicht für erforderlich erachtet, aber für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen empfohlen. Dieses liegt aber in der Eigenverantwortung der Eltern und Schülerinnen und Schüler.
Sportunterricht
In den Jahrgängen 1-10 findet bis auf Weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Die Schule sorgt ggf. für alternative Bewegungsangebote – unter Wahrung des Abstandsgebotes und nach Möglichkeit im Freien.
Kurse und Arbeitsgemeinschaften
Eine Mischung der Lerngruppen ist zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften sowie Wahlpflichtkurse finden deshalb bis auf Weiteres nicht statt.
Pausenzeiten
Pausenzeiten werden ggf. umschichtig geregelt oder räumlich getrennt abgehalten. Auch in den Pausen darf kein Kontaktsport stattfinden. Details zur Pausenplanung folgen in der kommenden Woche, zusammen mit dem Stundenplan für Jahrgang 10.
Veranstaltungen und Schulfahrten
Auf Veranstaltungen, Schulfeste, Projektwochen, Tages- und Klassenfahrten ist bis zu den Sommerferien grundsätzlich zu verzichten.
Wir bemühen uns, alle Vorgaben und Richtlinien einzuhalten, sind aber auch hier stark vom Engagement und dem Verständnis der Schülerinnen und Schüler abhängig. Nur wenn diese sich an die Abstands- und Hygieneregeln halten, ist eine sinnvolle Umsetzung der Vorgaben möglich.
Diese Situation ist außergewöhnlich und für alle Beteiligten sehr herausfordernd und belastend. Wir sind aber zuversichtlich, sie mit Ihnen und Euch meistern zu können.
Sollten sich dennoch im Laufe der Zeit Probleme auf sozialer Ebene ergeben und auch den Schülern einmal die Decke auf den Kopf fallen, steht unsere Sozialpädagogin Melanie Koopsingraven selbstverständlich für ein Gespräch zur Verfügung. Schreiben Sie ihr gerne eine E-Mail, sofern Gesprächsbedarf besteht (
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien auch weiterhin alles Gute und beste Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Holger Breukelman
Realschulrektor





